Online-Auktionsbedingungen Käufer

1. Die Z Online Auction wird vom Stoeterij Zangersheide NV mit Gesellschaftssitz auf der Domein Zangersheide, B-3620 Lanaken, organisiert.

2. Die Teilnahme an dieser Auktion impliziert die ausdrückliche und vorbehaltlose Kenntnisnahme und Befolgung dieser Auktionsbedingungen.

3. Stoeterij Zangersheide NV verkauft über seine Website Pferde/Fohlen/Embryos namens und auf Rechnung von Dritten. Stoeterij Zangersheide NV tritt als Auktionsdienst auf. Das Auktionskomitee tritt als Zwischenperson zwischen Verkäufer und Käufer auf. Der volljährige, handlungsfähige Käufer muss sich über die Website www.zangersheide.auction registrieren, bevor er an der Z Online Auction teilnehmen kann.

4. Der  Käufer, der zu bieten wünscht, muss sich über die Website www.zangersheide.auction auf die vorgeschriebene Weise auf der Auktionswebsite registrieren, bevor er an der Auktion teilnehmen kann. Diese Registrierung gilt als bedingungslose Befolgung der Auktionsbedingungen. Zudem erklärt der Käufer, durch die Teilnahme an einer Auktion zur Ausübung von Rechtshandlungen befugt zu sein, und der Käufer erklärt, zum Abschließen einer Kaufübereinkunft in Bezug auf das betreffende Pferd befugt zu sein.  Das Gestüt Zangersheide NV behält sich das Recht vor, die Registrierung und Teilnahme an einer Auktion zu jedem Zeitpunkt zu verweigern oder einseitig zu beenden. Auf eine erste Bitte des Gestüts Zangersheide NV muss der Käufer einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen, fehlt dieser, darf der Käufer nicht an der Auktion teilnehmen. Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle dem Gestüt Zangersheide NV vom Bieter übermittelten Informationen bei der Anmeldung vollständig, richtig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sind. Der Käufer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Informationen verantwortlich. Sollten sich diese Informationen zu einem gegebenen Zeitpunkt ändern, ist der Käufer verpflichtet, das Gestüt Zangersheide NV unmittelbar von dieser(n) Änderung(en) in Kenntnis zu setzen. Der Benutzername und das Passwort, die vom Käufer während einer Auktion benutzt werden, sind strikt persönlich und dürfen von einem Käufer nicht an Dritte übertragen werden. Wenn der Käufer vermutet, dass jemand anders sein Passwort kennt, muss der Bieter das Gestüt Zangersheide NV darüber unmittelbar in Kenntnis setzen. Der Käufer ist verantwortlich für alle Transaktionen (und an sie gebunden), die bei einer Auktion stattfinden und die sich aus dem Gebrauch seines Passworts und/oder seines Benutzernamens ergeben. Das auch im Fall von Missbrauch, wenn der Käufer unsorgfältig mit seinem Benutzernamen und Passwort umgegangen ist.

5. Der Käufer ist sich darüber bewusst und stimmt dem ausdrücklich zu, dass die über die Website verfügbaren Dienste beschränkt sind auf das technische Ermöglichen, die Auktion über das Internet zu verfolgen, und dass er als Bieter an der Auktion teilnehmen kann. Das Gestüt Zangersheide NV hat und übernimmt keine Verantwortung für die Organisation und den Verlauf der Auktion über seine Website (zum Beispiel und ohne limitativ sein zu wollen: dem Ausfall der Website während der Auktion oder der Verlangsamung der Arbeitsweise der Website während der Auktion). Das Gestüt Zangersheide NV setzt alles daran, um seine Systeme gegen den Verlust von Daten und/oder jede Form von unrechtmäßigem Gebrauch zu schützen und trifft dazu passende technische und organisatorische Maßregeln. In seinem Umgang mit dem Gestüt Zangersheide NV ist der Käufer verpflichtet, den Computer und/oder jedes andere Gerät, das er benutzt, um Zugang zu der Auktionswebsite zu bekommen, adäquat zu sichern und so wie üblich gegen Viren oder andere ungesetzliche Programme oder Bestände, die im Internet verbreitet sein können, zu schützen.

6. Die Pferde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich während der Auktion befinden.

7. Der Verkauf erfolgt nach belgischem Recht mittels von Versteigerung und Zuschlag an den höchsten Bieter nach Bezahlung des Abrechnungsbetrages, der gegebenenfalls um MWSt zu erhöhen ist.

8. Die Auktion steht unter Aufsicht eines vom Gestüt Zangersheide NV beauftragten Gerichtsvollzieher, der ein Protokoll über den Zuschlag anfertigt. Der Gerichtsvollzieher regelt in letzter Instanz alle Streitigkeiten, die während der Versteigerungsvorgänge auftreten können.

9. Die Gebote und die Bezahlungen erfolgen in EURO. Die Auktion verläuft in nachstehenden Gebotsschritten:

-          Von 500 Euro - 20.000 Euro per € 500,-

-          Von 20.000 Euro  - 50.000 Euro per € 1000,-

-          Von 50.000 Euro - 100.000 Euro per € 2000,-

-          Ab 100.000 Euro per € 5000,-

10. Auf der Website wird eine indikative Schlusszeit für die Versteigerung pro Los angegeben. Wird jedoch in den letzten fünf Minuten vor Schluss noch ein Gebot auf ein Los abgegeben, wird die Versteigerung bezüglich dieses Loses automatisch erneut um fünf Minuten verlängert. Die verlängerte Zeit wird die neue indikative Schlusszeit.

11. Über den Zuschlagspreis hinaus bezahlt der Käufer dem Gestüt Zangersheide NV einen Prozentsatz von 10 % (exkl. MWSt) auf den Zuschlagspreis als Kommission und für anteilige Auktionskosten. Das Gestüt Zangersheide NV übergibt dem Käufer eine Rechnung über diese Dienste, die kontant zu bezahlen ist und vor Lieferung des Pferdes an den Käufer des Pferdes an das Gestüt Zangersheide NV beglichen werden muss.

12. Die Pferde werden am Ende der Auktion dem höchsten Bieter zugeschlagen. Die Abrechnung für den Bieter wird wie folgt berechnet: Zuschlagspreis + 10 % auf den Zuschlagspreis als Käuferkommission = Nettopreis, zu erhöhen mit der eventuell anzuwendenden MWSt – das ist der Abrechnungsbetrag. Mit dem Abgeben eines Gebots verpflichtet sich der Bieter zur Bezahlung des Abrechnungsbetrages, es sei denn, dass danach ein höheres Gebot abgegeben wird. Der private Käufer/Konsument, der über diese Online-Auktion kauft, hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der ursprüngliche Käufer ist gehalten, dem Gestüt Zangersheide NV die Kosten zu erstatten, die mit diesem Wiederverkauf gepaart gehen, mindestens jedoch den Unterschied im Kaufpreis, der beim Wiederverkauf nicht erreicht wurde.   

13. Der Abrechnungsbetrag ist unmittelbar nach dem Zuschlag zu zahlen.

14. Jede Ansprechbarkeit bezüglich der versteigerten Pferde, geht unmittelbar nach dem Zuschlag an den Käufer über. Nach der Auktion und der Bezahlung treffen Käufer und Verkäufer in gemeinsamer Überlegung die Modalitäten über die Ablieferung. Die rechtliche Verbindung besteht direkt zwischen Käufer und Verkäufer. Das bedeutet für den Käufer, dass der Verkäufer und nicht die Auktionsorganisation für jede Beeinträchtigung ansprechbar ist, die die Pferde nach der Auktion zeigen könnten.

15. Weder der Verkäufer noch der Käufer können ein Recht aus der Tatsache ableiten, dass die Auktionsorganisation die Pferde selektiert hat und diese gegebenenfalls auf ihre Bitte hin einer tierärztlichen Untersuchung unterzogen werden.

16. Die die Pferde betreffenden Informationen sind nur dazu bestimmt, einen Eindruck über die Qualitäten der Pferde zu gebe, ohne den Anspruch, vollständig zu sein und ohne damit Garantien zu geben. Das Gestüt Zangersheide NV ist bei der Beschreibung eines Loses in seinem Katalog abhängig von der vom Verkäufer oder Dritten (z.B. öffentliche Datenbanken) übermittelten Information über das Los. Das Gestüt Zangersheide NV ist nicht ansprechbar für eventuell vorkommende Druckfehler und/oder materielle Irrtümer im Auktionskatalog oder auf seiner Website und im Online-Katalog.

17. Falls nichts anders als zwischen Verkäufer und Käufer nach der Auktion übereingekommen und an Zangersheide weitergeben wurde, wird das Pferd auf Kosten des Käufers beim Verkäufer abgeholt. Die Ablieferung wird erst erfolgen, sobald Zangersheide den Verkäufer informiert hat, dass der Abrechnungsbetrag, wie in Paragraph 12 beschrieben, auf das Konto von Zangersheide eingegangen ist. Es ist dem Verkäufer erlaubt, ab 30 Tagen nach Ende der Auktion Stallgebühren und die normalen Kosten für Pflege und Betreuung in Rechnung zu stellen.

18. Im Fall eines Exports muss der Käufer innerhalb von 3 Monaten ein gültiges Ausfuhrdokument vorlegen, andernfalls wird dem Käufer die geschuldete Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

19. Bei Anfechtung gilt ausschließlich der niederländische Text. Die Übersetzung dieser Auktionsbedingungen in eine andere Sprache als Niederländisch ist rein informativ.

20. Die Auktionsorganisation wird sich, wenn sich ein Rechtsstreit zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Verbindung mit der Auktion ergibt, dafür einsetzen, diesen Rechtsstreit durch Vermittlung zu lösen. Sollte eine der Parteien der Meinung sein, dass keine Lösung erreicht wurde, dann ist ausschließlich das Gericht des Arrondissements von Tongeren zuständig. Das belgische Recht wird bei der Verbindung zwischen Verkäufer und Käufer angewandt.

21. Für jeden sich aus dieser Auktion und ihren Folgen ergebenden Rechtsstreit wird ausschließlich das belgische Gesetz angewandt, mit Ausschluss des Wiener Kaufvertrags bezüglich internationalen Kaufs/Verkaufs.  Das Handelsgericht von Antwerpen, Abteilung Tongeren, und das erstinstanzliche Gericht von Limburg sind exklusiv befugt, um von vorkommenden Rechtsstreitigkeiten Kenntnis zu nehmen.