Deckbedingungen und -gebühren
Decksaison 2026
1. Anmeldung der Stuten
Die zu besamende Stute muss dem Gestüt Zangersheide gemeldet werden. Eine einmalige (kostenlose) Registrierung der Stute kann durch Vorlage einer gut leserlichen Kopie des Abstammungsdokuments beim Gestüt Zangersheide erfolgen. Eine Registrierung ist nicht erforderlich für Stuten, die im Stutbuch Zangersheide eingetragen sind.
2. Decksaison
Die Decksaison läuft vom 16. Februar bis zum 1. September 2026.
3a. Verfahren für Frischsperma
- Sperma der auf dem Gestüt Zangersheide stationierten Hengste wird als Frischsperma angeboten. Das Sperma kann abgeholt oder versendet werden.
- Gemäß EU-Vorschriften darf Sperma nur an Standorte außerhalb Belgiens versendet werden, die in TRACES NT als Equine Establishment registriert sind. Ohne eine gültige (einmalige und kostenlose) Registrierung bei der zuständigen Stelle kann kein Gesundheitszertifikat ausgestellt werden. Züchtern wird empfohlen, diese Registrierung rechtzeitig vorzunehmen. Unterstützung bei der Antragstellung ist möglich – bitte kontaktieren Sie hierzu unser Büro.
- Es ist nicht möglich, an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Sperma für dieselbe Stute zu bestellen.
- Pro Stute werden maximal drei Rossezyklen Sperma geliefert. Ist die Stute nach drei Rossezyklen nicht tragend, muss auf einen anderen Hengst umgestellt werden – ohne erneute Anzahlung, sofern der Hengst in derselben Gebührenkategorie liegt. Bei Wahl eines teureren Hengstes ist die Differenz nachzuzahlen; bei Wahl eines günstigeren Hengstes erfolgt keine Rückerstattung.
- Eine weitere Frischspermadose für den nächsten Zyklus wird erst nach Zahlung des Kaufpreises bereitgestellt.
- Der Stutenhalter muss innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Besamung das Besamungsattest bzw. eine Nichtträchtigkeitserklärung zurücksenden, mit Angabe, ob die Stute tragend oder gust ist. Die Erklärung der Nichtträchtigkeit muss von einem Tierarzt ausgestellt sein. Erfolgt keine Meldung über die Nichtträchitgkeit, wird automatisch der Trächtigkeitszuschlag berechnet. Dies gilt auch für die „Jetzt decken, 2027 zahlen“-Regelung.
- Abrechnung Deckgeld
Kauf-/Trächtigkeitsmodell:
- Der Kaufbetrag ist bei der ersten Besamung fällig.
- Der Trächtigkeitszuschlag ist fällig, wenn die Stute 90 Tage nach der letzten Besamung tragend ist.
Der Trächtigkeitszuschlag entspricht der Gebühr des zuletzt gewählten Hengstes.
„Jetzt decken, 2027 bezahlen“
Bei der ersten Bestellung erhalten Sie eine Rechnung über € 125 (exkl. MwSt.) als Reservierungsgebühr. Diese wird vom Deckgeld bei Geburt eines lebenden Fohlens abgezogen. Die Reservierungsgebühr ist nicht erstattungsfähig, falls kein lebendes Fohlen geboren wird. Die Rechnung über den Restbetrag wird am ersten Tag des Monats ausgestellt, in dem das Fohlen erwartet wird, und muss spätestens 48 Stunden nach der Geburt bezahlt werden.
3b. Verfahren für Gefriersperma
- Die mit Gefriersperma verfügbaren Hengste sowie die entsprechenden Gebühren finden Sie auf unserer Website. Falls der gewünschte Hengst nicht aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns bitte – möglicherweise besteht dennoch Vorrat.
- Gefriersperma ist ausschließlich auf Vertragsbasis erhältlich. Es bleibt jederzeit Eigentum der Gestüt Zangersheide NV.
- Ein Vertrag kann telefonisch unter +32 89 73 00 30, über unsere Website stallions.zangersheide.com oder per E-Mail an [email protected] angefordert werden.
- Gefriersperma wird dosisweise versendet, und die leeren Röhrchen müssen sofort nach Gebrauch zurückgesendet werden.
- Eine erste Dosis wird bereitgestellt, sobald der unterzeichnete Vertrag vorliegt und die Zahlung eingegangen ist.
- Die zugeteilten Dosen müssen im Kaufjahr verwendet werden und dürfen ausschließlich zur Besamung der im Vertrag genannten Stute genutzt werden.
- Ist die Stute nicht tragend, muss neben den leeren Straws eine tierärztlich unterzeichnete Nichtträchtigkeitserklärung eingereicht werden, bevor eine weitere Dosis (max. 3 Dosen) versendet wird.
- Gefriersperma darf nicht an Dritte verkauft und nicht für ICSI genutzt werden.
4. Deckschein
Ist die Stute tragend, kann der Stutenhalter auf Anfrage und nach Bezahlung des Deckgeldes einen Deckschein/Fohlenmeldebogen erhalten. Für Fohlen, die im Stutbuch Zangersheide VZW registriert werden, ist kein Deckschein erforderlich.
5. ICSI
- Die für ICSI verfügbaren Hengste und ihre Gebühren sind auf unserer Website aufgeführt. Falls der gewünschte Hengst nicht aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns bitte.
- Eine ICSI-Session kann nur auf Vertragsbasis erfolgen. Das Gefriersperma bleibt Eigentum von Gestüt Zangersheide NV und wird in einer unserer Partner-Stationen gelagert.
- Verträge können telefonisch, über die Website oder per E-Mail angefordert werden.
- ICSI darf ausschließlich in folgenden Einrichtungen durchgeführt werden:
UGent (Belgien), In Vitro Equinos LTDA (Brasilien), Genetech EU GmbH (Deutschland), Avantea (Italien), Hurkmans ET (Niederlande), Equiception (Niederlande), Embryotools (Spanien). - Die Genehmigung zur Nutzung von Gefriersperma für eine ICSI-Sitzung mit den Eizellen einer Stute wird erteilt, sobald ein unterzeichneter Vertrag und die Zahlung vorliegen.
Es fallen keine zusätzlichen Gebühren pro erzeugtem Embryo an. Bei Nichtgelingen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
6. Embryotransfer
Wenn eine Embryospülung bei der Stute durchgeführt werden soll, muss dies bei der ersten Spermabestellung gemeldet werden.
Wird kein Embryo gespült, darf erneut Sperma bestellt werden (bis zu drei Rossezyklen), sofern eine tierärztliche Bescheinigung des Embryozentrums über ein negatives Spülergebnis vorgelegt wird. Bei einer vierten Bestellung wird immer eine neue Anzahlung fällig. Bei positivem Spülergebnis wird bei der nächsten Bestellung ebenfalls eine neue Anzahlung berechnet.
Werden aus einer Besamung mehrere Embryonen gespült, wird die Reservierungs- bzw. Kaufgebühr nachträglich berechnet.
Für jeden erfolgreich übertragenen Embryo wird die entsprechende Gebühr berechnet. Je nach gewähltem Hengst gilt entweder der 90-Tage-Trächtigkeitszuschlag oder das lebende Fohlen-Saldo am ersten Tag des Geburtsmonats. Für jeden eingefrorenen Embryo wird das Deckgeld ebenfalls berechnet.
Wichtig: Der Stutenhalter muss dem Gestüt Zangersheide eine vom Tierarzt oder Embryozentrum ausgestellte Übersicht über die Anzahl der Spülungen sowie der (erfolgreich) übertragenen und eingefrorenen Embryonen pro Stute vorlegen. Bei einem erfolglosen Embryotransfer gilt diese Übersicht als Nichtträchtigkeitserklärung.
7. Comilfo Plus Z, Brunetti Z, Balou du Reventon Z und Dow Jones Z
Unsere Hengste Comilfo Plus Z, Brunetti Z, Balou du Reventon Z und Dow Jones Z sind positiv auf das ‚Warmblood Fragile Foal Syndrome‘ getestet, ein genetischer Defekt, den sie selbst nicht ausprägen und der sich nur dann zu einem kleinen Prozentsatz an ihre Nachkommen vererbt, wenn auch die Stute Trägerin ist.
Wenn Sie Ihre Stute mit Sperma eines dieser Hengste besamen möchten, bieten wir einen kostenlosen WFFS-Test der Stute an. Dies erfolgt in Absprache mit unseren Mitarbeitern. Wird dennoch ohne Test oder trotz positivem Testergebnis gedeckt, entfällt jeglicher Anspruch auf Entschädigung.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, ohne Test oder trotz eines positiven Testergebnisses Ihrer Stute dennoch mit Comilfo Plus Z, Brunetti Z, Balou du Reventon Z oder Dow Jones Z zu decken, geschieht dies auf Ihre eigene Verantwortung.
8. Bestellverfahren für Sperma
Sperma kann telefonisch unter +32 89 73 00 30 oder über stallions.zangersheide.com bestellt werden.
Online-Bestellungen sind erst nach telefonischer oder schriftlicher Bestätigung durch unser Büro verbindlich.
Die Lieferung von bei Gestüt Zangersheide bestelltem Sperma erfolgt wie folgt:
An Werktagen:
- Belgien: Bestellung vor 09:00 → Lieferung am selben Tag
- Niederlande: Bestellung vor 09:00 → Lieferung am selben Tag
- Deutschland: Bestellung vor 09:00 → Lieferung nach Absprache
- Frankreich: über Zangersheide France: +33 231 48 44 55
Andere Länder nach telefonischer Rücksprache.
Abholung am Gestüt ist möglich zwischen 11:00–17:00 Uhr.
Samstage, Sonntage & Feiertage
Bestellungen möglich bis 09:00 Uhr. Bitte kontaktieren Sie unser Büro bezüglich der Liefermöglichkeiten.
Abholung samstags zwischen 10:00–12:00 Uhr.
Sonntags und an Feiertagen nur nach telefonischer Absprache.
An Sonntagen steht nur begrenzt Sperma zur Verfügung; Gesundheitszertifikate können sonntags nicht ausgestellt werden, daher ist Sperma nur innerhalb Belgiens erhältlich.
Verpackungen/Behälter
Für Frischsperma wird ein geeigneter Behälter bereitgestellt, der nicht zurückgegeben werden muss.
Gefriersperma wird in einem geeigneten Behälter des Gestüts oder im eigenen Behälter geliefert. Zangersheide-Behälter müssen innerhalb von 7 Kalendertagen auf Kosten des Stutenhalters zurückgesendet werden. Ab dem 8. Tag wird eine Miete von € 25 (zzgl. MwSt.) pro Tag und Behälter berechnet. Die Miete bleibt auch nach Rückgabe fällig. Rückgabedatum ist das Datum, an dem der Behälter in Zangersheide eintrifft. Nicht zurückgesendete oder beschädigte Behälter werden mit € 1.000 (zzgl. MwSt.) berechnet.
9. Gesundheitszertifikate
Für internationale Lieferungen stellt das Gestüt Zangersheide die erforderlichen Gesundheitszertifikate aus. Die Kosten werden dem Stutenhalter in Rechnung gestellt.
10. Zuchtzeugnis
Auf Wunsch des Kunden kann ein zootechnisches Zertifikat ausgestellt werden. Dieses bestätigt, dass das gelieferte Sperma den relevanten zootechnischen Normen entspricht. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Wir behalten uns eine angemessene Bearbeitungszeit vor.
11. Deckgebühren und weitere Kosten
Deckgebühren sind in Euro und exkl. MwSt. angegeben. Versandkosten und Gesundheitszertifikate werden separat berechnet.
Weitere Kosten:
- Mahnkosten: € 10
- Inkassokosten: 20 % mit Mindestbetrag € 100 pro Fall
Bei Betrugsversuch durch den Stutenhalter fällt eine vorbehaltlose Strafe von € 10.000 (zzgl. 21 % MwSt.) pro Fall an – zusätzlich zum Deckgeld.
Das Gestüt Zangersheide behält sich das Recht vor, Deckbedingungen und Gebühren während der Saison ohne vorherige Mitteilung zu ändern. Die jeweils gültigen Bedingungen sind auf der Website veröffentlicht.
Mit Bestellung und Empfang des Spermas erklärt sich der Stutenhalter vollständig mit diesen Bedingungen und Gebühren einverstanden.
12. Rechnungen / Zahlung
Rechnungen des Gestüts Zangersheide sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Zahlungen können während der Bürozeiten auch vor Ort in Lanaken in bar, per Kreditkarte oder Bankkarte erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Mahngebühren, Verzugszinsen und etwaige gerichtliche bzw. außergerichtliche Inkassokosten berechnet.