Konditionen

Gestüt Zangersheide - Lanaken
Decksaison 2023: Deckbedingungen und -gebühren 
 

I.       Eintragung der Stuten

Die zu besamende Stute muss dem Gestüt Zangersheide bekannt gemacht werden. Die einmalige (kostenlose) Eintragung der Stute ist mittels der Aushändigung einer deutlichen Kopie des Abstammungsdokumentes an das Gestüt Zangersheide möglich. Eine Registrierung ist nicht erforderlich für Stuten, die beim Studbook Zangersheide VZW eingetragen sind.
 

II.      Decksaison

Die Decksaison geht vom 15. Februar bis zum 1. September 2023.
 

III.    Sperma-Verfahren

  1. Das Sperma, der im Gestüt Zangersheide stationierten Hengste, wird als Frischsperma angeboten. Das Sperma kann abgeholt oder versandt werden. Wenn kein Frischsperma zur Verfügung steht, wird in Absprache Tiefgefriersperma versandt (wenn vorhanden).
  2. Pro Stute wird Sperma für maximal drei Rossen geliefert. Wenn die Stute nach drei Rossen noch nicht trächtig ist, muss zu einem anderen Hengst gewechselt werden, ohne hierfür eine erneute Anzahlung zu leisten, sofern es für einen Hengst zum gleichen Tarif ist. Falls der Tarif höher ist, muss der Differenzbetrag nachgezahlt werden. Wenn ein Hengst aus einer niedrigeren Tarifgruppe gewählt wird, ist keine Rückzahlung des Unterschiedsbetrages möglich. Für Hengste, für die die Regel „Lebendes-Fohlen-Garantie" gilt, kann nach drei Versuchen auf einen anderen Hengst bei einer Anzahlung von 200,00 € exkl. MWSt. gewechselt werden.
  3. Eine Dosis Frisch- oder Tiefgefriersperma für eine folgende Rosse ist erst dann erhältlich, wenn der eventuelle Anzahlungsbetrag bezahlt ist.
  4. Der Stutenhalter muss die Besamungsbestätigung bzw. die Güsterklärung innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Besamung zurückschicken; darauf muss die Trächtigkeit bzw. das Güstsein vermerkt sein. Die Nicht-Trächtigkeit muss von einem Tierarzt  bescheinigt werden. Falls der Züchter die Meldung, dass seine Stute nicht tragend ist, unterlässt, wird automatisch der Trächtigkeitszuschlag berechnet. Dies gilt auch für das Angebot „Lassen Sie jetzt decken, bezahlen Sie 2024“.
  5. Begleichung des Deckgeldes
    Das Deckgeld muss folgendermaßen beglichen werden:
         - die Anzahlung ist bei der ersten Besamung zu zahlen;
         - der Trächtigkeitszuschlag ist fällig, wenn die Stute bis zu 90 Tage nach der letzten Besamung tragend ist.                
         - der Trächtigkeitszuschlag = Tarif für den zuletzt gewählten Hengst.

    Lassen Sie jetzt decken, bezahlen Sie 2024

    Für Hengste, für die das Angebot „Lassen Sie jetzt decken, bezahlen Sie 2024“ gilt, muss das  ganze Deckgeld spätestens 48 Stunden nach der Geburt des Fohlens bezahlt werden. Die Rechnung erhalten Sie am 1. des Monats, in dem das Fohlen erwartet wird.  
  6. Durch Bestellung und Abnahme von Sperma erklärt der Stutenhalter, diese Bedingungen zur Kenntnis genommen zu haben, und er erklärt sich völlig einverstanden mit diesen Deck- und Zahlungsbedingungen, sowie mit den Deckgebühren.
  7. Falls der Stutenhalter einen Versuch zur Defraudation macht, beträgt die bedingungslose Buße 5000,- €  (exkl. 21% MwSt.) pro Fall, abgesehen vom ebenfalls geschuldeten Deckgeld.
     

IV.     Deckschein

Der Stutenhalter hat die letzte Besamungsbescheinigung mit Angabe des letzten Besamungstermins an das Büro des Gestüts Zangersheide in Lanaken (BEL) zurückzuschicken.

Ist die Stute trächtig, erhält der Stutenhalter wenn er es wünscht, auf Anfrage und nach Zahlung des Trächtigkeitszuschlags, einen Deckschein/eine Geburtsmeldung, worauf das letzte Besamungsdatum vermerkt ist. Für Fohlen, die beim Studbook Zangersheide VZW registriert werden, ist kein Deckschein erforderlich.
 

V.      Tiefgefriersperma 

Vor dem Einsatz von Tiefgefriersprerma kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat über [email protected].

Achtung! Besondere Bedingungen gelten für die ICSI-Behandlung von Eizellen mit Tiefgefriersamen von unseren Hengsten. Bitte kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter für weitere Informationen.
 

VI.     Embryotransplantation

Falls der Stutenhalter bei seiner Stute eine Embryospülung vornehmen lassen will, muss er das bei der ersten Spermabestellung dem Gestüt Zangersheide mitteilen. Wenn kein(e) Embryo(s) gefunden wird/werden, kann er erneut (für maximal drei Rossen) Sperma für diese Stute bestellen; wenn eine tierärztliche Erklärung des betreffenden Embryozentrums vorgelegt werden kann, aus der hervor geht, dass die Embryospülung aus Anlass der vorhergehenden Besamung zu einem negativen Befund führte. Bei der Bestellung bzgl. einer vierten Rosse wird immer eine erneute Anzahlung in Rechnung gestellt. Wenn die Embryospülung zu einem positiven Befund führte, wird bei einer folgenden Spermabestellung für diese Stute erneut eine Anzahlung in Rechnung gestellt.

Wenn aus einer Besamung mehrere Embryos gespült werden, wird die Anzahlung nachträglich noch in Rechnung gestellt.  

Der Trächtigkeitszuschlag wird pro erfolgreich transplantiertem Embryo bei 90 Tagen Trächtigkeit der Trägerstute in Rechnung gestellt. Achtung: Der Stutenhalter muss dem Gestüt Zangersheide eine vom Tierarzt oder dem Embryotransfer-Center aufgestellte und unterzeichnete Übersicht über die Zahl der Spülungen und die Zahl der (erfolgreich) implantierten Embryonen pro Stute zukommen lassen. Falls die Transplantation des Embryos nicht erfolgreich verlaufen ist, gilt diese Übersicht als eine Güsterklärung.

 

VII.   Bestellung von Sperma

Die Bestellung von Sperma ist telefonisch (0032-89730030) oder über die Website www.stallions.zangersheide.com möglich. Wenn Sie über die Website bestellen, ist die Bestellung erst nach einer Bestätigung (telefonisch oder per mail) durch unser Büro definitiv. 

Die Auslieferung von Sperma, das beim Gestüt Zangersheide bestellt wurde, geschieht auf folgende Weise:

An Werktagen in:

Belgien                  Wenn das Sperma vor 9.00 Uhr morgens bestellt wird, erfolgt die Lieferung noch am gleichen Tag

Niederlande          Wenn das Sperma vor 9.00 Uhr morgens bestellt wird, erfolgt die Lieferung noch am gleichen Tag

Deutschland         Wenn das Sperma vor 9.00 Uhr morgens bestellt wird, erfolgt die Lieferung nach Absprache

Frankreich            über Zangersheide France: 0033/231 48 44 55
 

Andere Länder nach telefonischer Absprache.

Bestellungen können auch im Gestüt Zangersheide zwischen 11.00 Uhr und 17.00 Uhr abgeholt werden.
 

AN SAMSTAGEN, SONN- UND FEIERTAGEN

Spermabestellungen sind bis 9.00 Uhr möglich.

Bitte nehmen Sie im Zusammenhang mit den Ablieferungsmöglichkeiten Kontakt zu unserem Büro auf.

Samstags kann bestelltes Sperma zwischen 10.00 und 12.00 Uhr abgeholt werden. An Sonn- und Feiertagen nach telefonischer Absprache. Sonntags wird ein begrenztes Angebot verfügbar sein. Wegen der Ausfertigung von Gesundheitszertifikaten ist es nur möglich, Sperma innerhalb Belgiens zu liefern.
 

Verpackungen/Behälter

Bei Abholung/Versand von Frischsperma wird ein dafür geeigneter Behälter zur Verfügung gestellt. Dieser muss nicht zurückgeschickt werden.

Das Tiefgefriersperma wird in einem dafür geeigneten Behälter im Eigentum des Gestüts Zangersheide oder in einem eigenen Behälter (aus)geliefert. Der Zangersheide-Behälter muss innerhalb von sieben Kalendertagen auf Rechnung des Stutenhalters zurückgeschickt werden. Ab dem achten Kalendertag wird eine Miete von 25 €  pro Tag und Behälter in Rechnung gestellt. Diese Miete bleibt auch bei letztendlicher Rückgabe geschuldet. Als Rücksendungsdatum gilt immer der Tag, an dem der Behälter zurück auf Zangersheide ist.

 

VIII.  Gesundheitszertifikate

Bei Bestellungen ins Ausland beschafft das Gestüt Zangersheide die erforderlichen Gesundheitszertifikate. Die Kosten für das Gesundheitszertifikat werden dem Stutenhalter in Rechnung gestellt.
 

IX.     Rechnungen/Bezahlung

Die Bezahlung von Rechnungen des Gestüts Zangersheide hat innerhalb von 18 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Rechnungen können auch während der Bürostunden im Gestüt Zangersheide zu Lanaken in bar, per Kreditkarte oder Bankkarte beglichen werden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist erhöht sich der Rechnungsbetrag um Mahnkosten, Fälligkeitszinsen sowie eventuelle Inkassokosten, sowohl gerichtlicher wie auch außergerichtlicher Art.

  

X. Comilfo Plus Z, Brunetti Z, Sancerre Z und Doha Z

Unsere Hengste Comilfo Plus Z, Brunetti Z, Sancerre Z und Doha Z sind positiv auf das „Warmblood Fragile Foal Syndrome“ getestet, einen genetischen Defekt, von dem beide Hengste selbst nicht befallen sind und der sich nur dann zu einem kleinen Prozentsatz vererbt, wenn auch Ihre Stute Träger dieses Defekts ist. Um den Ärger des Züchters auszuschließen, übernehmen wir unsere Verantwortung und werden Ihnen eine einmalige Schadensvergütung von 10.000 € zukommen lassen, wenn Ihr Fohlen an diesem Syndrom eingeht (*).

Wenn Sie Ihre Stute mit Sperma von Comilfo Plus Z, Brunetti Z, Sancerre Z oder Doha Z besamen lassen wollen, bieten wir Ihnen an, Ihre Stute auf unsere Kosten testen zu lassen. Das kann in Absprache mit unseren Mitarbeitern geschehen. Wenn Sie entscheiden, Ihre Stute nach einem positiven Test trotzdem von Comilfo Plus Z, Brunetti Z, Sancerre Z oder Doha Z decken zu lassen, haben Sie keinen Anspruch auf die obenstehende Schadensvergütung.

(*) Die Ausbezahlung wird nur vorgenommen, wenn eine anerkannte Tierklinik einen offiziellen Rapport vorlegt, aus dem hervorgeht, dass das betreffende Syndrom die Ursache dafür ist, dass das Fohlen eingegangen ist. Autopsie- und andere Kosten, die damit verbunden sind, gehen immer zu Lasten des Züchters.
 

 XI.      Deckgebühren und übrige Gebühren


Deckgebühren

Die aufgeführten Deckgebühren verstehen sich in Euro exkl. MwSt. Versandkosten für das Sperma und Gesundheitszertifikate werden gesondert in Rechnung gestellt.
 

Andere Tarife

Einstellkosten:                   15 €  pro Tag

Mahngebühr:                     10 €

Inkassokosten:                  20%, mindestens jedoch 100 € pro Fall

Das Gestüt Zangersheide kann seine Deckbedingungen und Tarife während der Decksaison immer und ohne nähere Begründung ändern.