Hengstkörung Deauville (F) 2026

Die Körung des Studbook Zangersheide VZW zur Zulassung zum Zangersheide-Deckeinsatz 2026 findet am 14. und 15. März 2026 im Pôle International du Cheval Longines - Deauville (PIC) statt.

 

Teilnahmeberechtigung 


Zur Körung zugelassen sind alle Hengste ab 3 Jahren (ab Jahrgang 2023), die bei einem anerkannten Sportpferde-Zuchtverband (WBFSH-Mitglied) registriert sind und die über einen Abstammungsnachweis von vier Generationen verfügen.

 

Anmeldung 


Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf der Homepage www.zangersheide.com. Bis spätestens 27. Februar 2026 müssen folgende Unterlagen per E-Mail an [email protected] eingereicht werden:

Der Anmeldung ist folgendes beizufügen: 
• Eine Kopie des Abstammungsdokuments des Hengstes, sofern er in einem anderen Stammbuch als Studbook Zangersheide eingetragen ist (inklusive UELN-Nummer, Chipnummer und der Seite, auf der der Züchter angegeben ist).
• Eine röntgenologische Untersuchung in technisch guter Qualität (mindestens 24 Aufnahmen), erstellt nach dem 15. September 2025.
• Ein vom Tierarzt ausgefüllter und unterschriebener tierärztlicher Bericht (hier herunterladen).
• Mindestens 4 Fotos und ein kurzes Video zur Beurteilung des Exterieurs und der Gliedmaßen des Hengstes. Ein Beispielvideo kann hier angesehen werden. Das Video kann auch per WhatsApp an die Nummer +33 6 12 01 23 70 unter Angabe des Hengstnamens gesendet werden.

 

Vorauswahl 


Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Vorauswahl. Ist das Ergebnis der Vorauswahl positiv, wird der Hengst zur eigentlichen Körung eingeladen. Ein positives Urteil bei der Vorauswahl bedeutet nicht, dass das Exterieur des Hengstes angenommen ist.

 

Impfungen 


Die zur Körung zugelassenen Hengste müssen gegen Influenza, Tetanus und Equines Herpesvirus geimpft sein. Ein Impfzeugnis ist auf Anfrage vorzuweisen.

 

Körungsanforderungen


A.ERSTMALS ZUR KÖRUNG VORGESTELLTE HENGSTE 
Für erstmals zur Körung vorgestellte Hengste gelten folgende Anforderungen: 
a. Dreijährige Hengste: Exterieur-Körung an der Hand und Freispringen (Einsprung über ein Kreuz mit Trabstange davor, Kombination mit einem Galoppsprung; zuerst als Steilsprung, wird dann zum aufsteigenden Oxer aufgebaut). 
b. Vierjährige Hengste: Exterieur-Körung an der Hand und Freispringen oder Springen eines Standardparcours unter dem Sattel (nach Wahl des Besitzers – bitte auf dem Anmeldeformular angeben und ggf. Reiter angeben). 
c. Fünf- bis einschließlich zwölfjährige Hengste: Exterieur-Körung an der Hand und Standardparcours-Springen. Ausnahme: Freistellung vom Standardparcours-Springen kann von der Kommission ausgesprochen werden, wenn eine schriftliche Bestätigung der entsprechenden Sportföderation vorliegt, dass der Hengst international erfolgreich gestartet ist und/oder national in der Klasse S, dreimal gewonnen hat oder fünfmal platziert wurde (1. bis 5. Platz). d. Dreizehnjährige und ältere Hengste: Exterieur-Körung an der Hand und Beurteilung der Eigenleistung bzw. der Nachkommensleistung. Die Körkommission beurteilt diese Angaben anhand schriftlicher Unterlagen, die von einer offiziellen Instanz (Sportföderation und/ oder Zuchtverband) bestätigt wurden. 
Diese Hengste sind vom Springen des Standardparcours freigestellt. 
Sollte ein vom Studbook Zangersheide ernannter Tierarzt eine erneute röntgenologische oder klinische Untersuchung für notwendig erachten, ist die Ausführung verpflichtend, bevor der Hengst zum Deckdienst zugelassen werden kann. Das Urteil des betreffenden Tierarztes ist definitiv. Von allen gekörten Hengsten wird das DNA-Profil erstellt. Von allen erstmals zur Körung vorgestellten Hengsten wird das Stockmaß auf Vorlage des Equidenpasses gemessen.

B. BEREITS Z-GEKÖRTE FÜNFJÄHRIGE HENGSTE. 
Hengste, welche durch Studbook Zangersheide VZW als Zwei- /Drei- oder Vierjährige gekört wurden, können auf Lebzeit gekört werden, wenn Sie im Jahr 2026 das Alter von fünf Jahren erreichen/ erreicht haben. Diese Körung kann erteilt werden, nach der Beurteilung der Jury vom Absolvieren des Standardparcours oder von drei verschiedenen Turniervideos. Für diese Hengste muss auch eine Liste ihrer Leistungen vorgelegt werden, welche durch die Sportorganisation des Landes bestätigt wird, in welchem die Leistungen erbracht wurden.

 

Kosten der Körung 


Die Körkosten für erstmals anzuerkennende Hengste betragen 500,- € und teilen sich wie folgt auf: • 100.- € Bearbeitungsgebühr (Betrag fällig bei Anmeldung und Einreichung der Röntgenbilder) • 400.- € Körgebühr (fällig bei endgültiger Zulassung; nach Sichtung der Röntgenbilder) 
Die Körkosten für die bereits gekörten fünfjährigen Hengste betragen 250,- €, fällig bei Anmeldung. Reise- und Aufenthaltskosten gehen auf Rechnung des Besitzers. 
Die Stallung der zugelassenen Hengste in Deauville ist nur möglich, wenn die Boxenreservierung bereits bei der Anmeldung erfolgt. Die Stallkosten betragen pro Tag 45 € (auf Stroh) / 60 € (auf Spänen) und sind bei Ankunft zu zahlen. Vorführer und Personen, die den Hengst bei der Vorstellung begleiten, müssen einen Sicherheitshelm tragen und korrekt gekleidet sein (Zangersheide-Jacke/Weste/Polo - und blaue Jeans). 
Gekörte Hengste werden nach den Vorschriften des Studbook Zangersheide VZW. aufgenommen, gemäß den Technischen Richtlinien. Gegen das Urteil der Kommission ist keine Berufung möglich. Anwesenheit und Teilnahme gehen auf eigenes Risiko. Weder Organisation noch Mitarbeiter, einschl. Ärzte und Tierärzte, haften für Schäden und/oder Unfälle. Die Organisation behält sich das Recht vor, die Bestimmungen zu ändern, falls dies erforderlich ist, die Körung zu unterbrechen und/oder zu beenden bzw. abzusagen, falls unvorhergesehene Umstände solches erforderlich machen. Die Organisation haftet in diesen Fällen auch nicht gegenüber Dritten. 
In Fällen, die im Reglement nicht geregelt sind, entscheidet der Vorstand des Studbook Zangersheide bindend. Durch Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklären sich die Teilnehmer mit oben genannten Bedingungen einverstanden.